Im Zuge der geplanten Legalisierung kommt, die Ampel-Koalition neben der ebenso wichtigen Forderung nach der Legalisierung des Eigenanbaus auch bei dem Thema Cannabis im Straßenverkehr nicht umher, eine adäquate Lösung für das Führen von Kraftfahrzeugen einzuführen.

Doch wie eine vernünftige und sinnvolle (Grenzwert-) Regelung im Führerscheinrecht aussehen sollte ist eine kontrovers diskutierte Frage welche längst nicht so trivial  wie mit einer, der Promillegrenze für Alkohol ähnelnden Regelung zu beantworten ist.

Eine „Zero Tolerance“ Politik  macht wenig Sinn, denn wer freitags einen Dübel raucht ist montags längst wieder Fahrtauglich und läuft dennoch Gefahr seinen Führerschein aufgrund nachweisbarer Abbauprodukte im Blut zu verlieren, welche letztlich keinerlei wissenschaftlich haltbaren Rückschlüsse auf die Fahrtauglichkeit des Konsumenten erlauben.

Bei Cannabis Patienten, so berichtete Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband jüngst in einer Ausgabe der DHV News auf YouTube, wird davon ausgegangen, dass eine regelmäßige und konstante Einnahme schnell zu einer hohen Toleranz des Konsumenten führen würde, welche keine Einschränkung der Fahrtauglichkeit mehr erwarte ließe.

Bei so genannten Freizeitkonsumenten reicht hingegen oft schon der, erschreckend niedrige Grenzwert von 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blut aus, damit sich der Delinquent mit dem Vorwurf der fehlenden Fahreignung und den üblicherweise darauf folgenden, führerscheinrechtlichen Konsequenzen konfrontiert sieht.

Die dem Hanf inne liegende und sehr merkwürdige Toleranzentwicklung, frei nach dem Motto „Weniger ist mehr!“ tut ihr Übriges, die Findung einer sinnvollen Regelung in der Führerscheinproblematik zu erschweren. Denn wer viel und regelmäßig kifft hat nachweislich ziemlich wenig mit Ausfallerscheinungen am Hut. Cannabispatienten wird die Fahreignung aufgrund des medizinischen Konsums in Deutschland unter gewissen Voraussetzungen, wie eben eine kontrollierte, und regelmäßige Einnahme entsprechend der ärztlichen Verordnung, nicht per se abgesprochen.  

Wer hingegen nur ganz gelegentlich mal eine dicke Sportzigarette genießt, wird mitunter derartig in die Couch gedrückt dass an Autofahren nicht mehr zu denken ist. Manch einer ist in diesem Zustand froh, es noch irgendwie zum Kühlschrank in der Küche zu schaffen um den aufkommenden Fressflash zu bekämpfen. Und genau daher rührt die Zwickmühle bei der Führerschein-Thematik.

Auch in den USA, dem Mutterland der Prohibition ist das Fahren unter dem Einfluss von THC ein kontroverses Thema und jeder „Legal-State“ sucht und findet eigene Wege im Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr. So haben einige Staaten der USA, wie z.B. auch Colorado durchaus Grenzwerte für THC bzw. dessen Stoffwechselprodukte im Blut festgelegt, bei deren Überschreitung man ernsthafte Schwierigkeiten bekommt.

In Kalifornien hingegen existiert bislang keine offizielle Grenzwertregelung in Bezug auf THC im Blutkreislauf. Die Cali-Cops bedienen sich bei Verkehrskontrollen der auch hierzulande üblichen Testmethoden, wie die Überprüfung der Pupillenreaktion, um eine (eventuell cannabinoidinduzierte) Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit festzustellen.  

Als die Legalisierung des Freizeitkonsums für Erwachsene in Kalifornien beschlossen wurde, hat das Parlament dort zeitgleich eine „Task Force für beeinträchtigtes Fahren“ ins Leben gerufen,  welche sich mit dem Fahren unter Cannabiseinfluss beschäftigt um sinnvolle Regelungen im Umgang mit cannabisaffinen Fahrzeugführer*innen zu erörtern.

Dabei entwickelte der, von der Highway Patrol angeführte Expertenrat eine völlig neuartige Sichtweise auf diese Problematik und empfiehlt den kalifornischen Gesetzgebern erstaunlicherweise, komplett auf die Festsetzung eines fixen Grenzwerts für THC oder dessen Abbauprodukte im Blut zu verzichten wie in einem Artikel auf cannigma.com zu lesen ist.

Demnach kommt das Expertengremium zu dem Schluss, dass derartige Grenzwerte wissenschaftlich nicht haltbar seien. In der Realität wird auch die Fahrtauglichkeit kalifornischer Verkehrsteilnehmer mit den gängigen Nüchternheitstests vor Ort überprüft, um eine eventuelle Beeinträchtigung durch Cannabiskonsum festzustellen. Hier könnten die Cops jedoch durchaus etwas mehr und besser geschult werden, so die Mitglieder der Task Force in ihren Ausführungen.

Auch Blutuntersuchungen seien von Natur aus fehlerhaft und ungeeignet zur Feststellung der akuten Fahr(un)tauglichkeit, zumal die Blutwerte weder Rückschlüsse auf den Zeitpunkt des Konsums, noch die individuelle Toleranzschwelle eines Cannabiskonsumenten zulasse. Kurz formuliert: An den THC Werten im Blut lässt sich keinesfalls messen, wie stoned jemand zu einem bestimmten Zeitpunkt war oder ist.       

Die Empfehlung der Expertengruppe lautet daher, komplett auf eine THC-Grenzwertregelung zu  verzichten und die Gesetzeshüter ausschließlich mit wissenschaftlich zweifelsfreien Verfahren zur Feststellung von möglichen, drogenbedingten Einschränkungen der Fahrtauglichkeit auszustatten. Welche Methoden die Damen und Herren dabei im Sinn haben, ließen sie jedoch völlig offen.

Ebenso offen ist leider immer noch, welche Lösungen unsere neue Bunderegierung anstrebt um den vorherrschenden Missbrauch des Führerscheinrechts als Quasi-Ersatz-Strafrecht, im Zuge der Legalisierung  zugunsten
einer fairen und sinnnvollen Regelung zu beenden. Die Erkenntnisse der kalifornischen Experten sollten dabei jedenfalls in die Überlegungen einbezogen werden.